Auf der Grundlage der Expertise in der Beratung von jungen Menschen, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen leben und sich mit Beschwerden an die Ombudsstellen wenden, möchte sich das Bundesnetzwerk Ombudschaft in die Diskussion dazu einbringen, wie gelingende einrichtungsexterne Beschwerdeverfahren idealtypisch ausgestaltet sein können, dass sie ihren Zweck erfüllen, genutzt werden und die Entwicklung einer Beschwerdekultur in den Einrichtungen befördern. Daher hat das Bundenetzwerk Ombudschaft nun ein Positionspapier “Einrichtungsexterne Beschwerdestellen im Sinne des §45 Abs. 2 Nr.4 SGB VIII — Voraussetzungen, Bedingungen, Chancen veröffentlicht.
Mitarbeiter*in für die Beratung am Standort in Bremerhaven gesucht!
Nach einer Reform des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII) im Juni 2021 sind die Bundesländer jetzt...