Unter dem Titel „Störenfriede oder Mitstreiter? Zur Bedeutung von Ombudschaft in der KInder- und Jugendhilfe“ lädt das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe zu einem Fachtag am 29.04.2022 in Berlin ein: Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Juni 2021 mit dem § 9a SGB VIII bundesgesetzlich verankert. Die Tätigkeit unabhängiger Ombudsstellen, die es bereits seit 20 Jahren in Deutschland gibt, bringt zudem wertvolle Erkenntnisse über die Kinder- und Jugendhilfe mit sich. In einem Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Urban- Stahl, einer Podiumsdiskussion mit Jurist*innen, in verschiedenen Fachforen und begleitet von jugendhilfeerfahrenen Personen sollen auf dem Fachtag verschiedene Facetten von Ombudschaft in der Jugendhilfe diskutiert werden. Unter anderem geht es um Möglichkeiten, Ombudschaft in Zusammenhang mit Selbstorganisation und nicht zuletzt um die Frage, was die Kinder- und Jugendhilfe aus Erkenntnissen der ombudschaftlichen Tätigkeit für sich ableiten kann.
Alle Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie hier.
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