Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierearm bzw. -frei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bebee-bremen.de veröffentlichten Webauftritt vom BeBeE - Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Ergebnisse der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Welche Bereiche sind (noch) nicht barrierefrei?
Dieser Bereich ist aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
Barriere:
Beschreibung: Aus Kostengründen fehlen bis jetzt die Filme in Deutscher Gebärdensprache zur Erklärung des Angebotes des BeBeE und zur Navigation der Website sowie die Übersetzung in Leichte Sprache.
Maßnahme: Wir bemühen uns, Drittmittel zu akquirieren. Sobald wir die Zusage einer Finanzierung erhalten haben, werden wir die Filme sowie die Übersetzung in Leichte Sprache in Auftrag geben und veröffentlichen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 21.08.2025 erstellt.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: info@bebee-bremen.de
Wenn Sie sich über unseren Webauftritt beschweren möchten, oder über uns, z.B. weil wir nicht angemessen auf ihre Kontaktaufnahme reagiert haben, nutzen sie folgenden Link. Er führt auf ein Beschwerdeformular der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik:
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung: