Wer sind wir?
Das BeBeE gehört zu den bundesweit tätigen Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Beraterinnen sind immer dann Ansprechpartnerinnen, wenn es um die Klärung von Fragen oder konkrete Probleme im Kontakt mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe geht.
Die Grundlage für die Arbeit der Beratungsstelle bildet das Sozialgesetzbuch VIII, speziell der Themenbereich der Hilfen zur Erziehung (§§ 27ff. SGB VIII). Die Beratung ist kostenlos, freiwillig, vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Wir unterstützen Sie persönlich, telefonisch und auch online bei Ihren Fragen. Schauen Sie daher gerne bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) vorbei. Vielleicht finden Sie schon dort eine Antwort auf Ihre Frage. Ist Ihre Frage nicht dabei oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
BeBeE
Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen
Schwachhauser Heerstraße 3
28203 Bremen
Tel.: 0421 / 69 68 37–18
Email: info@bebee-bremen.de
Wer kann sich beraten lassen?
Junge Menschen
Wenn Du Rat und Unterstützung brauchst, weil es Probleme im Kontakt mit dem Jugendamt oder der Einrichtung gibt, dann kannst Du zu uns in die Beratung kommen.
Eltern / Pflegeeltern
Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite, wenn Sie unabhängige Informationen zu Ihren Ansprüchen und Rechten gegenüber dem Jugendamt wünschen. Auch bei konkreten Problemen im Kontakt mit dem Jugendamt und/oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Sie sich von uns beraten lassen.
Fachkräfte
Auch als Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe oder anderer Institutionen können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie zu Ihren Fragen im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Zudem bieten wir regelmäßig Fortbildungen für Fachkräfte zu unterschiedlichen Themen an.
Was ist eigentlich Ombudschaft?
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein unabhängiges Beratungsangebot für junge Menschen und ihre Familien, welches zum Ziel hat, die strukturell gegebene Machtungleichheit zwischen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und den Leistungsberechtigten auszugleichen.
Aktuelles
Wir machen Sommerpause
Aufgrund der Ferienzeit bleibt das Beratungsbüro vom 02. bis 16. August geschlossen.
Lesetipps
Positionspapier: Einrichtungsexterne Beschwerdestellen im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII
Auf der Grundlage der Expertise in der Beratung von jungen Menschen, die in stationären…
Events & Fortbildung
Fortbildung “Rechtsansprüche in der Kinder- und Jugendhilfe erkennen und durchsetzen
Der Verein BerNi e.V. bietet am 12.05.2022 eine Fortbildung zum Thema “Rechtsansprüche im SGB VIII…