Wer sind wir?

Das BeBeE gehört zu den bun­des­weit täti­gen Ombuds­stel­len in der Kin­der- und Jugend­hil­fe. Eine Bera­tung kann erfol­gen, wenn es um die Klä­rung von Fra­gen oder um kon­kre­te Pro­ble­me im Kon­takt mit dem öffent­li­chen Täger (z.B. dem Jugend­amt) oder einem frei­en Trä­ger der Kin­der- und Jugend­hil­fe geht.

Eine Anfra­ge an die Ombuds­stel­le im Land Bre­men kann gestellt werden, 

  • für die Hil­fen zur Erzie­hung: wenn das Bre­mer oder Bre­mer­ha­ve­ner Jugend­amt zustän­dig ist. Wenn dies nicht der Fall ist, ver­mit­teln die Ansprechpartner*innen ger­ne wei­ter an die rich­ti­ge Ombudsstelle. 
  • für Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen: wenn die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung Ihres Kin­des in Bre­men oder Bre­mer­ha­ven liegt. 

Die Grund­la­ge für die Arbeit der Bera­tungs­stel­le bil­det das Sozi­al­ge­setz­buch VIII. Wir bera­ten vor allem zu den The­men­be­rei­chen der Hil­fen zur Erzie­hung (auch zu Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach § 35a SGB VIII) und angren­zen­der The­men sowie der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Auch zu ombud­schaft­li­chen Fra­gen im Bereich der offe­nen Kin­der- und Jugend­ar­beit kann man sich an die Ombuds­stel­le wenden. 

Die Bera­tung ist kos­ten­los, frei­wil­lig, ver­trau­lich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. 

Wir unter­stüt­zen Sie per­sön­lich, tele­fo­nisch und auch online bei Ihren Fragen.

Schau­en Sie ger­ne in unse­re häu­fig gestell­ten Fra­gen (FAQ). Viel­leicht fin­den Sie dort bereits eine Ant­wort auf Ihre Fra­ge. Ist Ihre Fra­ge nicht dabei oder wün­schen Sie ein Bera­tungs­ge­spräch, dann ver­ein­ba­ren Sie ger­ne einen Ter­min mit uns.

BeBeE

BeBeE — Ombuds­stel­le für die Kin­der- und Jugend­hil­fe im Land Bremen

Rem­ber­ti­stra­ße 32
28203 Bre­men

Tel.: 0421/ 52 63 21–0
Email: info@bebee-bremen.de

BeBeE in Bremerhaven

Lloyd­stra­ße 35
27568 Bre­mer­ha­ven

Tel.: 0471/ 900 86 80–0
Email: info@bebee-bremerhaven.de

Wer kann sich bera­ten lassen?

Jun­ge Menschen

Wenn Du Rat und Unter­stüt­zung brauchst, weil es Pro­ble­me im Kon­takt mit dem Jugend­amt oder der Ein­rich­tung gibt, dann kannst Du zu uns in die Bera­tung kommen.

Eltern / Pflegeeltern

Wir ste­hen Ihnen bera­tend und unter­stüt­zend zur Sei­te, wenn Sie unab­hän­gi­ge Infor­ma­tio­nen zu Ihren Ansprü­chen und Rech­ten gegen­über dem Jugend­amt wün­schen. Auch bei kon­kre­ten Pro­ble­men im Kon­takt mit dem Jugend­amt und/​oder einem frei­en Trä­ger der Kin­der- und Jugend­hil­fe kön­nen Sie sich von uns bera­ten lassen.

Fach­kräf­te

Auch als Fach­kraft der Kin­der- und Jugend­hil­fe oder ande­rer Insti­tu­tio­nen kön­nen Sie unse­re Bera­tung in Anspruch neh­men. Wir infor­mie­ren Sie zu Ihren Fra­gen im Bereich der Hil­fen zur Erzie­hung. Zudem bie­ten wir regel­mä­ßig Fort­bil­dun­gen für Fach­kräf­te zu unter­schied­li­chen The­men an.

Was ist eigent­lich Ombudschaft?

Ombud­schaft in der Kin­der- und Jugend­hil­fe ist ein unab­hän­gi­ges Bera­tungs­an­ge­bot für jun­ge Men­schen und ihre Fami­li­en, wel­ches zum Ziel hat, die struk­tu­rell gege­be­ne Macht­un­gleich­heit zwi­schen Fach­kräf­ten der Kin­der- und Jugend­hil­fe und den Leis­tungs­be­rech­tig­ten auszugleichen.

Aktu­el­les

Lese­tipps

Events & Fortbildung

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Ich bin dank­bar, dass es Bera­tungs­stel­len wie das BeBeE gibt. Sie haben sich wirk­lich Zeit genom­men und konn­ten mir in mei­ner Situa­ti­on sehr helfen!

Isa­bel­la R.

Ich war froh, dass mich das BeBeE zum Gespräch ins Jugend­amt beglei­tet hat. Dies hat mir Sicher­heit gegeben.

Yasin M.

Ohne die Unter­stüt­zung hät­te ich nicht gewusst, dass ich einen Wider­spruch gegen mei­nen Kos­ten­her­an­zie­hungs­be­scheid schrei­ben kann.

Sebas­ti­an S.