Jah­res­be­rich­te

Jah­res­be­richt 2021

Nach lan­ger Vor­lauf­zeit ist im Som­mer 2021 das „neue“ SGB VIII in Kraft getre­ten. Dar­aus erge­ben sich eini­ge Neue­run­gen, die auch für die ombud­schaft­li­che Bera­tung bedeut­sam sind. Eine wich­ti­ge Ergän­zung ist der § 9a SGB VIII. Die­ser sieht vor, dass die Län­der ver­pflich­tend bedarfs­ge­recht ombud­schaft­li­che Bera­tungs­an­ge­bo­te vor­hal­ten müs­sen. Die­se Ver­pflich­tung erkennt an, dass ombud­schaft­li­che Bera­tungs­ar­beit mitt­ler­wei­le ein wich­ti­ger Bau­stein in der Kin­der- und Jugend­hil­fe­land­schaft ist. Vor die­sem Hin­ter­grund möch­ten wir mit unse­rem aktu­el­len Jah­res­be­richt erneut auf die The­men in der Bera­tung auf­merk­sam machen.