Für wen?

Wir bera­ten umfassend

Die Ombuds­stel­le in der Kin­der- und Jugend­hil­fe im Land Bre­men ist immer dann Anlauf­stel­le für jun­ge Men­schen, ihre Eltern und Fami­li­en, wenn eine Unter­stüt­zung im Kontakt

  • mit dem Jugend­amt oder einer Kin­der- und Jugendhilfeeinrichtung
  • zwi­schen Pfle­ge­el­tern und dem Jugendamt 
  • mit einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung (KiTa)

gewünscht wird. 

Auch Fach­kräf­te aus Kin­der- und Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen kön­nen sich ger­ne mit all­ge­mei­nen Fra­gen zu den The­men Hil­fen zur Erzie­hung und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen an die Ombuds­stel­le wenden.

Jun­ge Menschen

Wenn Du Rat und Unter­stüt­zung brauchst, weil es Pro­ble­me im Kon­takt mit dem Jugend­amt, der Ein­rich­tung in der du lebst oder dei­ner Pfle­ge­fa­mi­lie gibt, dann kannst Du zu uns in die Bera­tung kommen.

Eltern und Pflegeeltern

Wir ste­hen Ihnen bera­tend und unter­stüt­zend zur Sei­te, wenn Sie unab­hän­gi­ge Infor­ma­tio­nen zu Ihren Ansprü­chen und Rech­ten im Bereich der Hil­fen zur Erzie­hung oder der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wünschen. 

Fach­kräf­te

Als Mitarbeiter*in in einer Kin­der- und Jugend­hil­fe­ein­rich­tung, einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung oder ande­rer Insti­tu­tio­nen kön­nen Sie sich mit Fra­gen zum SGB VIII und zum Ver­wal­tungs­ver­fah­ren an die Ombuds­stel­le wenden.