Das Thema der Kostenheranziehung ist immer wieder ein Thema, zu dem sowohl uns im BeBeE, als auch den Kolleg*innen aus den anderen Bundesländern Anfragen erreichen.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat daher ein Rechstgutachten zu dem Thema bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. In dem vorliegenden Gutachten werden z.B. folgende Fragestellungen beantwortet:
* Was können junge Menschen tun, wenn das Jugendamt einen Kostenbeitrag aus dem aktuellen Einkommen und nicht aus dem Einkommen des Vorjahres berechnet?
* Muss sich ein junger Mensch in einem FSJ auch an den Kosten beteiligen?
* Kann ein junger Mensch gegen einen rechtswidrigen Bescheid vorgehen, wenn dieser bereits bestandkräftig geworden ist?
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat daher ein Rechstgutachten zu dem Thema bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. In dem vorliegenden Gutachten werden z.B. folgende Fragestellungen beantwortet:
* Was können junge Menschen tun, wenn das Jugendamt einen Kostenbeitrag aus dem aktuellen Einkommen und nicht aus dem Einkommen des Vorjahres berechnet?
* Muss sich ein junger Mensch in einem FSJ auch an den Kosten beteiligen?
* Kann ein junger Mensch gegen einen rechtswidrigen Bescheid vorgehen, wenn dieser bereits bestandkräftig geworden ist?
Das Gutachten dient als Orientierung für junge Menschen und ihre Eltern), die an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden und für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe.