BEITRÄGE

Mate­ria­li­en zum The­ma „Kos­ten­her­an­zie­hung jun­ger Men­schen in der Jugendhilfe“

Das Bun­des­netz­werk Ombud­schaft in der Jugend­hil­fe hat aktu­ell eine Info­bro­schü­re „Kos­ten­her­an­zie­hung jun­ger Men­schen in der Jugend­hil­fe – FAQ“ her­aus­ge­ge­ben. In die­ser Bro­schü­re wer­den die wich­tigs­ten Fra­gen zum The­ma der Kos­ten­her­an­zie­hung auf ver­ständ­li­che Wei­se beant­wor­tet. Zum Bei­spiel geht es dar­um, wel­che Rege­lun­gen es zur Kos­ten­her­an­zie­hung gibt und was man (auch im Nach­hin­ein) tun kann, wenn der Kos­ten­bei­trag falsch berech­net wurde. 

Die Bro­schü­re gibt es als Down­load oder sie kann gegen Por­to­kos­ten bestellt wer­den unter: info@ombudschaft-jugendhilfe.de.

Um einen Kos­ten­be­scheid ändern zu las­sen oder sogar zuviel gezahl­tes Geld zurück zu erhal­ten, ist es not­wen­dig, einen Brief an das Jugend­amt zu schrei­ben. Für die wich­tigs­ten Fäl­le hat das Bun­des­netz­werk zusätz­lich Mus­ter­schrei­ben als Vor­la­ge erstellt. Die­se kön­nen aktu­ell bei uns ange­fragt wer­den. Sobald die­se als Down­load vor­lie­gen, sind sie auch auf unse­rer Sei­te zu finden.

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