BEITRÄGE

Neu­es Rechts­gut­ach­ten zum The­ma Kos­ten­her­an­zie­hung jun­ger Men­schen nach dem SGB VIII

Das Bun­des­netz­werk Ombud­schaft in der Jugend­hil­fe hat im Rah­men der Kam­pa­gne #Kos­ten­her­an­zie­hung eine wei­te­res Rechts­gut­ach­ten „Kos­ten­her­an­zie­hung jun­ger Men­schen nach dem SGB VIII- ein Rechts­gut­ach­ten zum The­ma Wie­der­auf­nah­me des Ver­fah­rens und Rück­nah­me eines bestands­kräf­ti­gen rechts­wid­ri­gen Kos­ten­be­scheids“ ver­öf­fent­licht. Das Gut­ach­ten wur­de von RA Ben­ja­min Raa­be erstellt und ergänzt das Rechts­gut­ach­ten „Kos­ten­her­an­zie­hung jun­ger Men­schen nach dem SGB VIII – Mate­ri­el­le Rechts­fra­gen und Ver­fah­ren“ aus Dezem­ber 2019.

Das Gut­ach­ten gibt Ant­wor­ten auf Fra­gen zu der Anwen­dung von Über­prü­fungs­an­trä­gen nach § 44 SGB X bei bestand­kräf­tig rechts­wid­ri­gen Bescheiden.

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