BEITRÄGE

Fort­bil­dung “Rechts­an­sprü­che in der Kin­der- und Jugend­hil­fe erken­nen und durchsetzen

Der Ver­ein Ber­Ni e.V. bie­tet am 12.05.2022 eine Fort­bil­dung zum The­ma “Rechts­an­sprü­che im SGB VIII nach den Neue­run­gen durch das KJSG” an. Die Ver­an­stal­tung fin­det im Online- For­mat statt.

Inhal­te sind:

- Wer hat wann wel­chen Anspruch aus dem SGB VIII ?
- Wel­che indi­vi­du­el­len Rechts­an­sprü­che gibt es in den Berei­chen ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Hil­fen nach dem SGB VIII ?
- Wie kann ich den jewei­li­gen Bedarf des jun­gen Men­schen fest­stel­len und durch­set­zen?
- Was sind Vor­aus­set­zun­gen und Bedar­fe für eine Hil­fe in die­sen Berei­chen?
- Ver­selb­stän­di­gung mit Voll­jäh­rig­keit, Über­gangs­pla­nung, Rück­kehr­op­ti­on.
- Alters­gren­zen bei jun­gen Voll­jäh­ri­gen — Was bedeu­tet „Lea­ving Care“, ist Hil­fe von 3 Mona­ten nach Been­di­gung der sta­tio­nä­ren Hil­fe aus­rei­chend?
- Wie muss die Über­gangs­pla­nung erfolgen?

Neben einem Blick auf die Grund­sät­ze des Ver­wal­tungs­ver­fah­rens wol­len wir in die­ser Ver­an­stal­tung auf den § 35a und §§ 41f SGB VIII beson­ders eingehen.
Alle Infor­ma­tio­nen zu der Fort­bil­dung und zur Anmel­dung fin­den Sie hier.

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