Hurra! Die Arbeit des BeBeE geht weiter…
Nach einer Reform des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII) im Juni 2021 sind die Bundesländer jetzt verpflichtet, eine Ombudsstelle für junge Menschen und ihre Familien einzurichten
(§9a SGB VIII). Dafür hat das Bundesland Bremen im Herbst ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, auf das sich das BeBeE beworben hat.
Nun ist es offiziell: das BeBeE in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrstverbands Bremen hat den Zuschlag zum 01.04.2023 bekommen. Dies bedeutet, dass das Beratungsangebot bestehen bleibt und um weitere Themengebiete erweitert wird. Ab April 2023 wird es auch einen zusätzlichen Standort in Bremerhaven geben.