Am 16.12.2022 hat nun auch der Bundesrat der Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII zugestimmt. Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft.
Ab Januar 2023 werden junge Menschen und Leistungsberechtige nach § 19 SGB VIII nicht mehr zu den Kosten einer stationären Unterbringung herangezogen. Das bedeutet, dass sie nicht mehr wie bisher einen Teil ihres erzielten Einkommens, z.B. aus einer Ausbildung, abgeben müssen.