BEITRÄGE

Kos­ten­her­an­zie­hung für jun­ge Men­schen zum 1.1.2023 abgeschafft

Am 16.12.2022 hat nun auch der Bun­des­rat der Abschaf­fung der Kos­ten­her­an­zie­hung für jun­ge Men­schen im SGB VIII zuge­stimmt. Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft.

Ab Janu­ar 2023 wer­den jun­ge Men­schen und Leis­tungs­be­rech­ti­ge nach § 19 SGB VIII nicht mehr zu den Kos­ten einer sta­tio­nä­ren Unter­brin­gung her­an­ge­zo­gen. Das bedeu­tet, dass sie nicht mehr wie bis­her einen Teil ihres erziel­ten Ein­kom­mens, z.B. aus einer Aus­bil­dung, abge­ben müssen.

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